03.01.2024

Inklusion im Arbeitsleben:Einstellung von Menschen mit Behinderung

Vielfalt im Unternehmen entsteht nicht nur durch unterschiedliche Geschäftsbereiche
oder Fachrichtungen, sondern auch durch die bewusste Öffnung für das Thema
Inklusion. Die Einstellung von Mitarbeiter:innen mit Behinderung ist nicht nur eine
strategische Maßnahme im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel, sondern kann auch
einen positiven Einfluss auf die Produktivität und Unternehmenskultur haben. Trotz
dieser Vorteile sehen sich viele Unternehmen bei der Umsetzung von Inklusion mit
zahlreichen kritischen Fragen und Skepsis konfrontiert.

Seit einem Jahr sind die Fachberater:innen der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
(EAA) in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend im Einsatz. Wir als Expert:innen agieren
als Lotsen für Inklusion und suchen proaktiv den Kontakt zu Unternehmen, Verbänden,
Kammern, Innungen und anderen relevanten Einrichtungen.

Wir informieren und beraten Unternehmen kostenlos, die Menschen mit Behinderungen
einstellen möchten oder sich einfach nur über die damit verbundenen Möglichkeiten
informieren wollen. Die Bandbreite erstreckt sich von der Vorstellung von Förderleistungen bis
zur Unterstützung bei der Schaffung, dem Erhalt und der Einrichtung von barrierefreien
Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Ein großer Fokus liegt auch auf der Information über
mögliche Auswirkungen von Behinderungen am Arbeitsplatz und der behindertengerechten
Gestaltung der Arbeitsplätze.

Als aktiver Partner der Arbeitgeber:innen agieren wir bei der Klärung von Zuständigkeiten und
der fristgerechten Antragstellung bei den Leistungsträgern. Dabei fungieren wir als Lots:innen
und Netzwerkpartner:innen im Bereich der beruflichen Inklusion. Unser übergeordnetes Ziel
ist es, gemeinsam mit den Arbeitgeber:innen Antworten und Lösungen in Bezug auf die
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu finden.

Praxisbeispiele aus unserer Arbeit illustrieren die vielfältigen Herausforderungen und
erfolgreichen Lösungsansätze:

Überwindung des Förderdschungels:
Ein Unternehmen aus Schwerin strebte vor einigen Jahren die Einstellung einer
schwerbehinderten Person an, scheiterte jedoch an der Komplexität der Fördermöglichkeiten.
Durch die Kontaktaufnahme mit der EAA konnte nicht nur die Stellenbesetzung erfolgen,
sondern es konnten auch erfolgreich Förderleistungen beantragt werden. Diese führten
letztendlich zur Einstellung der schwerbehinderten Person.

Sichern des Arbeitsplatzes trotz Minderleistung:

Ein Unternehmen aus Wismar hatte eine schwerbehinderte Person eingestellt, die während
der Probezeit nicht die geforderte Leistung erbrachte. Wir als EAA wurden involviert und
zeigten verschiedene Fördermöglichkeiten auf, um den Arbeitsplatz zu sichern. Durch die
Unterstützung bei der Antragstellung und der Herstellung des Kontakts zum
Leistungserbringer konnte der Arbeitgeber trotz Minderleistung den Arbeitsvertrag unbefristet
fortsetzen.

Unternehmen sind grundsätzlich offen dafür, Menschen mit Behinderung einzustellen. Oft
scheitert es jedoch daran, dass Unternehmen nicht ausreichend informiert sind über die
Möglichkeiten, Bewerber:innen zu finden und die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten
zu nutzen. Viele Unternehmen waren überrascht zu erfahren, dass sie eigene
Ansprechpartner:innen bei den EAA für das Thema Inklusion haben.

Quelle: LVR Inklusionsamt

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